Wie kommt mein Kind auf die Ahorn-Schule?

Zunächst wird der Schularzt bei der Einschulungsuntersuchung die Vermutung äußern, dass Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache haben könnte. Mit dieser Information wenden Sie sich mit der Bitte an Ihre zuständige Grundschule, dass diese ein Feststellungsverfahren für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“ beantragt.
Nach einiger Zeit werden Sie von der Ahorn-Schule angesprochen und zu einer Überprüfung mit Ihrem Kind eingeladen. Nachdem das Gutachten erstellt worden ist, werden Sie von uns beraten. Sie können immer selbst entscheiden, ob Sie einen Schulplatz an der Ahorn-Schule wählen, oder sich für die integrative Beschulung Ihres Kindes an Ihrer zuständigen Grundschule entscheiden. Entscheiden Sie sich für die Ahorn-Schule, wird Ihr Kind, genau wie an jeder anderen Schule, am ersten Sonnabend nach Schulbeginn  bei uns eingeschult.

 

Mein Kind zeigt erst im Verlauf des ersten Schuljahres deutliche Sprachschwierigkeiten.

Auch hier beantragt die Grundschule das Feststellungsverfahren. Es wird dann genauso verfahren wie vor der Einschulung. Es besteht dann auch die Möglichkeit, dass eine zuständige Sonderpädagogin zunächst zur Beratung in die Grundschule kommt. Sollte sich dann herausstellen, dass eine Diagnostik notwendig ist, wird eine andere Sonderpädagogin eine sprachheilpädagogische Überprüfung durchführen. Darüber werden Sie natürlich im Vorfeld informiert.

Bekommt mein Kind mit dem festgestellten Förderbedarf „Sprache“ auch an der regulären Grundschule Sprachtherapie?

Ja, soweit die Ahorn-Schule genügend Kapazitäten hat, an diese Grundschule einen Sonderpädagogen zu schicken. Zurzeit werden ca. 50 Stunden Sprachförderung und Sprachtherapie durch Kolleginnen der Ahorn-Schule an anderen Schulen gegeben.