Wie kommt mein Kind auf die Ahorn-Schule?

 

Sie wohnen im Bezirk Treptow-Köpenick. Im Herbst melden Sie Ihr Kind in der zuständigen Grundschule an.
Alle medizinischen und/oder therapeutischen Berichte und Befunde legen Sie bei der Anmeldung in der Schule vor, z.B. von Logopädie, Kinderarzt, SPZ, DBZ Neukölln u.a.
Wenn Ihr Kind schon bei der Einschulungsuntersuchung war, dann bringen Sie auch diesen Nachweis mit oder Sie reichen diesen Nachweis später ein. Wünschen Sie eine Beschulung am Förderzentrum „Ahorn-Schule“ (Sprache), geben Sie diesen Wunsch schon bei der Anmeldung in der Grundschule an. Direkt in der Grundschule stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes „Sprache“.
Es folgt ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren. Dieses Verfahren führt das SIBUZ durch. Ihr Kind wird von Kolleginnen des SIBUZ überprüft werden. Nur diese Überprüfung/Diagnostik kann einen sonderpädagogischen Förderbedarf „Sprache“ feststellen.
Das heißt:
1. Ihren Wunsch „Ahorn-Schule“ haben Sie geäußert und den Antrag auf Überprüfung gestellt.
2. Überprüfung durch das SIBUZ erfolgt,
3. Der sonderpädagogische Förderbedarf „Sprache“ wurde festgestellt.
4. Eine Aufnahme an unserer Schule kann erfolgen.
Das SIBUZ kooperiert sehr eng mit uns, so dass wir dann bereits über Ihren Wunsch informiert sind. Zum Abschlussgespräch für das Feststellungsverfahren werden Sie zu uns in die Schule eingeladen.

Textautorin:  A.Schulz

Bekommt mein Kind mit dem festgestellten Förderbedarf „Sprache“ auch an der regulären Grundschule Sprachtherapie?

Ja, durch Sonderpädagogen an der jeweiligen Grundschule. Die Zuteilung der Stunden zur Sprachförderung und Sprachtherapie durch Kolleginnen der Ahorn-Schule an anderen Schulen variieren im jeweiligen Schuljahr.